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Fragen & Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich für das Seminar erfüllen?

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfungen?

Laut Ausbildereignungsverordnung vom 21.01.2009 gibt es keine Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen. Frage bei deiner Kammer oder gerne auch bei uns nach, solltest du dennoch irgendwelche Fragen hierzu haben.

Du erreichst uns unter 05222 - 80 750 - 0.

Wie läuft die Prüfung Ausbildung der Ausbilder ab?

Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:

  1. schriftliche Prüfung
  2. praktische Prüfung

Die schriftliche Prüfung bei der IHK umfasst ca. 70 Multiple-Choise-Aufgaben nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip", dass heißt, dass du bei jeder Frage alle richtigen Antworten korrekt markiert haben müssen. Sonst gilt die gesamte Aufgabe als falsch. Die Anzahl der richtigen Antworten ist bei jeder Frage mit angegeben.
Du hast diesen Prüfungsteil bestanden, wenn du mindestens die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet hast.

Die praktische Prüfung erfolgt gemäß Verordnung entweder als "praktische Durchführung" einer Ausbildungssituation oder als Präsentation. Einige Kammern beschränken diese Auswahl aus organisatorischen Gründen. Im Anschluss an "Ihren Teil" erfolgt ein ca. 15 minütiges Fachgespräch. Alle Details zu deiner praktischen Prüfung erfährst du in unserem Seminar.

Ist die Ausbildereignungsprüfung zwingend für die Tätigkeit als Ausbilder erforderlich?

Ja, jeder Ausbilder, der in einem anerkannten Ausbildungsberuf (IHK oder HWK) ausbilden möchte, muss die Kenntnisse und Fähigkeiten gem. der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen. Ausnahmen dazu sind in §§ 6 und 7 der AEVO geregelt.

Ist das Seminar auch als Teil IV des Meisterlehrgangs geeignet?

Ja, mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach AEVO kannst du diese als Teil 4 deiner Meisterprüfung (IHK/HWK/AMVO) anrechnen lassen.

Ist die Ausbildereignung in allen Berufen gleich?

Jain. In den Zuständigkeitsbereichen der IHKs und HWKs gelten uneingeschränkt das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildereignungsverordnung. Hier gibt es für den Nachweis der „berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ eine für alle Berufe einheitliche Prüfung, die du bei der IHK oder der HWK ablegen kannst. Für einige Berufsgruppen, wie Steuerberater und Ärzte, gibt es abweichende Regelungen, die über ihre entsprechenden Kammern andere Vorschriften und Regelungen für spezifische Ausbildungen haben.

Welche Richtlinien für die Lerninhalte gibt es?

Die Lerninhalte sind in den Richtlinien des BIBB – Bundesinstituts für Berufsbildung bzw. der DIHK festgelegt und gliedern sich in die folgenden vier Bereiche:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
  2. Ausbildung vorbereiten und ei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Du lernst in deinem Seminar bei uns alles, was du für deine erfolgreiche Prüfung und eine gute Ausbildung in der Praxis brauchst.

Erwerbe ich den Ausbilderschein für einen bestimmten Beruf?

Gemäß Berufsbildungsgesetz ist die "berufs- und arbeitspädagogische Eignung", wie der Ausbilderschein im Behördendeutsch heißt, nicht an einen Beruf gekoppelt. Du benötigst zwar zum Ausbilden neben dem Ausbilderschein auch die berufliche und persönliche Eignung - grundsätzlich kannst du allerdings z.B. nach einer Umschulung direkt auch im neu erlernten Beruf ausbilden. 

Hast du konkrete Fragen zu deinem Fall, ruf uns einfach an: 05222 - 80 750 - 0.

Benötige ich zusätzlich zu Ihren Unterlagen noch etwas?

Diese Frage wird uns regelmäßig im Seminar gestellt. Unsere Empfehlung: Kaufe dir keine weiteren Bücher oder Apps, gucke dir keine YouTube-Videos zur Ausbildereignungsprüfung an. Wir bereiten dich nachweislich erfolgreich auf deine Prüfungen vor. Zielgerichtet für deine prüfende Kammer. In der Seminargebühr sind alle Unterlagen, Gesetze und über 300 Übungsaufgaben zur schriftlichen Prüfung bereits enthalten. Du benötigst nichts weiter, um die Prüfungen erfolgreich zu bestehen.

Akzeptiert ihr den Bildungsscheck NRW?

Ja. Bitte gib uns kurz Bescheid, wenn du einen Bildungsscheck nutzen willst - im Kommentarfeld bei deiner Bestellung, per Mail oder telefonisch. Wir sorgen dafür, dass du vom Bildungsscheck optimal profitieren kannst.

Informationen zum Bildungsscheck NRW findest du hier.

Ich möchte gerne BaFöG für den Ausbilderschein beantragen. Geht das?

Grundsätzlich ist die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung zu kurz für BaFöG. Selbst wenn du im Rahmen deiner Meister-Weiterbildung den Teil IV über BaFöG abrechnen kannst, sind wir erfahrungsgemäß zu schnell.

Was passiert, wenn ich die Prüfungen nicht auf Anhieb bestehe?

Über 98% unserer Teilnehmer bestehen ihre Prüfungen direkt - und die meisten sogar mit überdurchschnittlichen Ergebnissen. Solltest du es dennoch schaffen, sind wir natürlich weiterhin im Rahmen unserer Learn 4 Success Garantie für dich da. Du kannst bei uns anrufen und unsere Seminare kostenfrei weiter besuchen. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann bis zu zwei Mal wiederholt werden, du zahlst bei den meisten Kammern nur die Hälfte der Prüfungsgebühr. Gerne unterstützen wir dich dabei, den nächsten Anlauf erfolgreich zu bestehen. Mehrkosten entstehen dir hierdurch nicht.